Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der S+H Brandschutzhelfer und ihren Kunden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der S+H Brandschutzhelfer (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Brandschutz abgeschlossen werden.
Die nachfolgenden Leistungen fallen unter diese AGB:
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Vertragspartner ist:
S-H-Brandschutz GmbH
Österstraße 8, 25704 Meldorf
Bei Fragen zu unseren Leistungen oder zu diesen AGB erreichen Sie uns unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder durch mündliche Vereinbarung erfolgen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Angebote des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich.
Der Auftraggeber ist an seine Bestellung gebunden, sofern die Annahme nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung schriftlich abgelehnt wird.
Für Schulungen und Ausbildungen erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung mit allen relevanten Informationen zum Termin und Ablauf.
Bei Käufen gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowohl für Online- als auch für Offline-Geschäfte.
Der Auftragnehmer liefert, installiert und wartet Feuerlöscher gemäß den gesetzlichen Vorschriften und DIN-Normen. Die regelmäßige Wartung umfasst die gemäß DIN 14406 bzw. DGUV Grundsatz 209-046 vorgeschriebenen Intervalle. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Feuerlöscher entsprechend den Herstellervorschriften zu lagern und zu verwenden.
Die Ausbildung und Bestellung zum Brandschutzbeauftragten erfolgt nach DGUV Information 205-003 und § 10 ArbSchG. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt die im DGUV-Regelwerk definierten Aufgaben und Pflichten. Die Ausbildung wird von zertifizierten Fachkräften durchgeführt.
Angeboten werden Schulungen in den Bereichen: Höhenrettung, Working at Heights, Brandschutzbeauftragte, Feuerlöschtraining, AED Einweisung gemäß MPg Gesetz, Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2. Die Schulungen werden nach den aktuellen DGUV-Vorschriften und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat.
Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 erstellt. Flucht- und Rettungspläne folgen den Anforderungen nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844. Die Pläne werden nach Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden finalisiert. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungen wird gesondert berechnet.
Bitte beachten Sie die abweichenden Zahlungsbedingungen in §5.
Bereitstellung von qualifiziertem Personal für Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Feuerwehr. Die eingesetzten Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Zulassungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation und Koordination des Personaleinsatzes.
Durchführung von Brandschutzprüfungen und Inspektionen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und dem Auftraggeber übergeben.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anderes angegeben.
Für wiederkehrende Leistungen (z.B. Feuerlöscher-Wartung) gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn sich die Kosten für Material, Personal oder sonstige Faktoren ändern. Eine Preiserhöhung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Reisekosten werden gesondert berechnet und nach Aufwand abgerechnet.
Die Rechnungsstellung für Feuerwehrpläne erfolgt nach Freigabe durch die Brandschutzdienstellen der zuständigen Kreise. Erst nach offizieller Genehmigung durch die jeweilige Brandschutzdienstelle ist die Zahlung fällig. Gleiches gilt für Flucht- und Rettungspläne nach DIN EN ISO 7010 und DIN 4844, sofern eine behördliche Abstimmung erforderlich ist.
Versand: Nach Freigabe durch die Brandschutzdienstelle wird der genehmigte Plan zusammen mit der Rechnung per E-Mail an den Auftraggeber gesendet.
Zahlungsfrist: 7 Tage nach Rechnungsdatum.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
Eine Haftung für Schäden an den erstellten Plänen, Dokumenten oder Dateien des Auftraggebers – insbesondere durch Datenverlust, technische Probleme oder Übermittlungsfehler – ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig.
Für alle angebotenen Leistungen (Feuerlöscher, Brandschutzbeauftragter, Schulungen, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, AED Einweisung, Brandschutzhelfer-Ausbildung, Prüfungen, Personalvermittlung) gilt: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Handhabung durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Brandschutzvorschriften liegt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für behördliche Auflagen, Bußgelder oder sonstige Konsequenzen, die sich aus der Nichteinhaltung von Vorschriften durch den Auftraggeber ergeben.
Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Ersatz von Schäden Dritter, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – soweit wie gesetzlich möglich ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung, zur Rechnungsstellung und zur Kommunikation mit dem Auftraggeber. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten. Ebenso besteht das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zur DatenschutzerklärungErfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Wenn Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand der AGB: Mai 2026