Brandschutzordnung Teil A, B und C
Ratgeber

Brandschutzordnung Teil A, B und C: Wer braucht was?

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen für unterschiedliche Personengruppen. Was jeweils hineingehört und wie oft sie geprüft werden muss.

Veröffentlicht von S-H-Brandschutz · Stand: Oktober 2026

Illustration: Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung legt fest, wie Brände verhütet werden und wie sich Menschen im Brandfall richtig verhalten. Aufbau und Inhalt regelt die DIN 14096. Sie unterscheidet drei Teile – je nachdem, an wen sich die Regeln richten.

Teil A – der Aushang für alle

Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, also auch an Besucher, Kunden und Fremdfirmen. Er ist ein Aushang von höchstens einer DIN-A4-Seite mit klaren Symbolen und kurzen Anweisungen: Brände verhüten, Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen. Gestaltung und Reihenfolge sind in der Norm vorgegeben. Teil A hängt meist neben den Flucht- und Rettungsplänen.

Teil B – für alle Beschäftigten

Teil B richtet sich an alle, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten – in der Regel die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er beschreibt zum Beispiel:

  • Brandverhütung (Rauchverbot, Umgang mit offenem Feuer, Ordnung und Sauberkeit)
  • Freihalten von Flucht- und Rettungswegen
  • Melde- und Alarmierungswege
  • Verhalten im Brandfall und bei der Räumung
  • Sammelplatz und Rückkehr ins Gebäude

Teil B wird den Beschäftigten ausgehändigt und in der Unterweisung erklärt. Am besten lässt man sich den Erhalt schriftlich bestätigen.

Teil C – für Personen mit besonderen Aufgaben

Teil C gilt für alle, die im Brandschutz besondere Aufgaben übernehmen, zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Räumungshelfer oder die Leitung. Er regelt unter anderem Zuständigkeiten, Alarmierung, Räumung, die Einweisung der Feuerwehr und Maßnahmen nach dem Brand.

Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Eine bundesweit einheitliche Pflicht gibt es nicht. Sie kann sich zum Beispiel aus dem Bauordnungsrecht (Sonderbauten), aus Auflagen der Baugenehmigung, aus Vorgaben der Brandschutzdienststelle oder aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht ergeben. Auch Versicherer verlangen sie häufig.

Aktuell halten

Die Brandschutzordnung muss immer zum Gebäude und zur Organisation passen. Nach DIN 14096 ist sie mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person zu überprüfen – und natürlich immer dann, wenn sich Nutzung, Gebäude oder Zuständigkeiten ändern. Die Prüfung sollte dokumentiert werden.

Unser Angebot: Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 – alle drei Teile, abgestimmt auf Ihr Gebäude und Ihre Abläufe – und übernehmen auf Wunsch die regelmäßige Überprüfung.

Zur Brandschutzordnung

Quellen: DIN 14096, FeuerTRUTZ, WEKA.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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