Veröffentlicht von S-H-Brandschutz · Stand: Oktober 2026
Ob im Büro, in der Werkstatt oder im Lager – ein einsatzbereiter Feuerlöscher kann im Ernstfall entscheidend sein. Damit das so bleibt, muss er regelmäßig geprüft werden.
Nach ASR A2.2 sind Feuerlöscher in der Regel alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen zu warten – das sind insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4. Erlaubt der Hersteller längere Intervalle, können diese genutzt werden – kürzere Herstellervorgaben sind aber immer einzuhalten.
Geprüft werden unter anderem Zustand und Dichtigkeit des Behälters, Löschmittelmenge und -zustand, Funktionsfähigkeit von Ventil und Schlauch sowie die gut sichtbare Anbringung einer Prüfplakette mit Datum.
Ohne gültige Prüfung gilt ein Feuerlöscher im Ernstfall und im Versicherungsfall oft nicht als einsatzbereit – das kann zu Haftungsproblemen für den Betreiber führen.
Wir übernehmen die regelmäßige Wartung und Prüfung Ihrer Feuerlöscher inklusive Erinnerungsservice, damit Sie keine Frist verpassen.
Quelle: ASR A2.2, DIN 14406-4, DGUV Information 205-001
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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