Senior engineers and young female workers inspecting steel plates in a factory
Seminar
Durchführung bei Ihnen vor Ort

Befähigte Person zur
Prüfung von Ketten-, Seilzügen & Kranen

Sachkunde-Ausbildung gemäß BetrSichV und DGUV – Hebezeuge und Lastaufnahmemittel – praxisnah und zertifiziert.

650 €

pro Person

Ab 2 Personen

Gruppenrabatt

8 Std.

Unterrichtsstunden

Der Nutzen im Überblick

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Ketten- und Seilzügen sowie Kranen schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln – und somit von Kettenzügen, Seilzügen und Kranen – durchzuführen ist.

Hebezeuge, Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Kettenzüge, Seilzüge, Krane, Traversen, Hebebänder, Rundschlingen und Anschlagketten regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffristen richten sich nach den Herstellerangaben und den Einsatzbedingungen, mindestens jedoch jährlich.

Besonders bei Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln ist die tägliche Sichtprüfung durch den Bediener vor der Nutzung unerlässlich. Zusätzlich sind wiederkehrende Prüfungen durch eine befähigte Person zwingend vorgeschrieben. Bei erhöhter Beanspruchung oder nach besonderen Vorkommnissen können außerordentliche Prüfungen notwendig sein.

Eine lückenlose Dokumentation mit Prüfprotokollen und Prüfplaketten ist für den Versicherungsschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unverzichtbar. Die Prüfdokumentation muss mindestens Art, Umfang und Ergebnisse der Prüfungen sowie festgestellte Mängel enthalten.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6) „Krane" und DGUV Vorschrift 54 (bisher BGV D8) „Winden, Hub- und Zuggeräte".

Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil direkt an Kettenzügen, Seilzügen, Anschlagmitteln und Hebezeugen – inklusive praktischer Prüfübungen vor Ort bei Ihnen.

Seminarinhalt

Was sind die Inhalte des Seminars?

Rechtliche Grundlagen – BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Vorschrift 52 (Krane), DGUV Vorschrift 54, TRBS 1203
Kettenzüge und Seilzüge: Bauarten, Funktionsweise, Prüfkriterien und Ablegereife
Krane und Hebezeuge: Prüfung von Brückenkranen, Portalkranen, Schwenkkranen und Fahrzeugkranen
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel: Traversen, Hebebänder, Rundschlingen, Anschlagketten, Hebeseile
Ablegekriterien – Wann muss ein Hebezeug oder Lastaufnahmemittel ausgetauscht werden? Erkennen von Schäden, Verschleiß und Korrosion
Prüfdokumentation und Prüfprotokolle – rechtskonforme Dokumentation nach BetrSichV mit Prüfbuch und Prüfplaketten
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Bedieners von Hebezeugen und Kranen
Lagerung und Instandhaltung von Ketten-, Seilzügen und Anschlagmitteln – Verlängerung der Lebensdauer
Schriftliche Erfolgskontrolle und Zertifikatsübergabe
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