Female engineer climbing a metal ladder for technical installation at construction site
Seminar
Durchführung bei Ihnen vor Ort

Befähigte Person zur
Prüfung von Leitern & Steigschutzsystemen

Sachkunde-Ausbildung gemäß BetrSichV und DGUV – ortsfeste Leitern und Steigschutz – praxisnah und zertifiziert.

650 €

pro Person

Ab 2 Personen

Gruppenrabatt

8 Std.

Unterrichtsstunden

Der Nutzen im Überblick

Im Seminar erhalten Sie die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von ortsfesten Leitern und Steigschutzsystemen schriftlich bestellt werden zu können. Die Veranstaltung vermittelt Ihnen die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7).

Unsere Referenten bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften: In der Betriebssicherheitsverordnung § 3 und § 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und somit von ortsfesten Leitern und Steigschutzsystemen durchzuführen ist.

Ortsfeste Steigleitern und Steigschutzsysteme an baulichen Anlagen wie Schornsteinen, Masten, Silos, Tanks und Gebäuden unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass diese Einrichtungen regelmäßig durch eine befähigte Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüffristen richten sich nach den Herstellerangaben und den Einsatzbedingungen, mindestens jedoch alle 12 Monate.

Besonders bei Steigleitern mit Steigschutzeinrichtungen (z. B. Rückenschutz, Steigschutzschienen oder Auffangsysteme) ist die ordnungsgemäße Funktion entscheidend für die Sicherheit des Benutzers. Ein Versagen des Steigschutzsystems kann zu schweren oder tödlichen Unfällen führen. Die Prüfung umfasst sowohl die bauliche Einrichtung als auch die persönliche Schutzausrüstung, die in Verbindung mit dem Steigschutz genutzt wird.

Eine lückenlose Dokumentation mit Prüfprotokollen und Prüfplaketten ist für den Versicherungsschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unverzichtbar. Die Prüfdokumentation muss mindestens Art, Umfang und Ergebnisse der Prüfungen sowie festgestellte Mängel enthalten.

Nach der Schulung hat der Teilnehmer die Kenntnisse erworben und ist befähigt, die Dokumentation eigenständig zu führen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV Information 208-032 „Benutzung von Steigleitern und Steigschutzsystemen" sowie der DIN EN ISO 14122-4.

Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Art, den Umfang und die Fristen erforderlicher Prüfungen eigenständig festzulegen.

In unserer Schulung erfolgt der Praxisteil direkt an ortsfesten Leitern und Steigschutzsystemen – inklusive praktischer Prüfübungen an Ihrer Anlage vor Ort.

Seminarinhalt

Was sind die Inhalte des Seminars?

Rechtliche Grundlagen – BetrSichV §§ 3 und 14, DGUV Information 208-032, DIN EN ISO 14122-4, TRBS 2121
Ortsfeste Steigleitern: Bauarten, Konstruktion, Anforderungen nach DIN EN ISO 14122-4 und ASR A1.8
Steigschutzsysteme: Rückenschutz, Steigschutzschienen mit Auffangwagen, Falldämpfer und Seilsysteme
Prüfkriterien: Sicht- und Funktionsprüfung von Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen nach Herstellervorgaben
Ablegekriterien – Wann muss eine Steigleiter oder ein Steigschutzsystem ausgetauscht werden? Erkennen von Schäden, Korrosion und Verschleiß
Prüfdokumentation und Prüfprotokolle – rechtskonforme Dokumentation nach BetrSichV mit Prüfbuch und Prüfplaketten
Rechte und Pflichten der Befähigten Person und des Benutzers – Gefährdungsbeurteilung für Steigleitern
Anwendungsbereiche: Schornsteine, Masten, Silos, Tanks, Hochbehälter, Gebäudefassaden und Industrieanlagen
Schriftliche Erfolgskontrolle und Zertifikatsübergabe
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